Was muss in Kita/Schule bedacht werden?
Was darf verwendet/veröffentlicht werden?
Vorweg ein Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern soll pädagogischen Fachkräften als grundlegende Rechtsinformation und Orientierungshilfe beim Einsatz von Medien in Kita und Grundschule dienen. Wir übernehmen also keinerlei Haftung für die rechtlichen Informationen und Hinweise – auch wenn diese von uns sorgfältig recherchiert wurden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der aktuellen Rechtslage entsprechen. Eine verbindliche Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte gegen entsprechendes Entgeld vornehmen.
Damit Sie sich von den Eltern die notwendige Genehmigung zur Verwendung von Fotos, Videos und Audioaufnahmen erteilen lassen können, haben wir eine Muster-Einverständniserklärung erstellt.
Dürfen selbst gemachte Fotos veröffentlicht werden?
JA, aber je nach Alter NUR mit der Einverständniserklärung:
- der Erziehungsberechtigten der abgebildeten Personen (bis 12 Jahre)
- der Erziehungsberechtigten und der abgebildeten Personen (bis 18 Jahre)
- der abgebildeten Personen (volljährig).
Viele Kitas/Schulen lassen sich diese Einwilligung der Erziehungsberechtigten direkt mit der Anmeldung unterschreiben. Sie kann jederzeit – möglichst schriftlich – widerrufen werden.
Dürfen Fotos aus dem Internet verwendet werden?
JA, aber NUR wenn es ausdrücklich erlaubt ist oder um Erlaubnis gefragt wurde (Kontaktdaten siehe Impressum der jeweiligen Webseite). Aber es gibt Fotoportale, auf denen (Hobby-)Fotografinnen und Fotografen Bilder hochladen, um sie anderen zur freien Verfügung zu stellen. Auf www.bildersuche.org sind Informationen zu solchen Fotoportalen zusammengestellt. Aber auch „bei freier Verfügung“ muss man mindestens den Namen des Fotografen nennen und ggf. die noch zusätzlich beim Foto aufgeführten Bedingungen beachten unter denen der Fotograf oder die Fotografin das Foto „frei zur Verfügung stellt“.
Dürfen Bilderbücher verwendet werden, z.B. für Bilderbuchfilme?
JA, aber NUR mit Erlaubnis des Verlags (die meisten erlauben eine solche Nutzung, wenn klar ist, dass der Film später nicht kommerziell genutzt wird) oder wenn das Buch als Teil der gefilmten Umwelt zu erkennen ist. Dies erreicht man, indem beispielsweise der Tisch, auf dem das Buch liegt, mit im Bild ist, oder die Hände und Kinder immer mal zu sehen sind, die das Buch halten und umblättern.
Dürfen Kopiervorlagen/Seiten aus Büchern für die Gruppe/Klasse kopiert werden?
Aus Printmedien können analog in Gruppen-/Klassenstärke fotokopiert werden:
- bis zu 15 %, jedoch nicht mehr als 20 Seiten. Das gilt für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen und belletristische Werke.
- kleine Werke sogar vollständig: Musikeditionen mit maximal 6 Seiten, sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Dazu gilt:
1. Auf den Kopien ist stets die Quelle anzugeben (Autor, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr und Seite).
2. Aus einem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur einmal im genannten Umfang (15 %, max. 20 Seiten) kopiert werden.
3. Zulässig sind Kopien für den Schulunterricht (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht) und für Prüfungszwecke. Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. sind nicht erlaubt (es sei denn, im Rahmen des Unterrichts).
(vgl. www.schulbuchkopie.de; www.schulbuchkopie.de/VBM_Schulbuchkopie_Ansicht.pdf)
Dürfen Textpassagen aus dem Internet oder anderen Quellen verwendet werden?
JA, aber nur wenn sie als Zitat markiert und mit der Quelle versehen sind (Buch: Autor, Erscheinungsjahr, ggf. Verlag, Seitenzahl; Internet: Webadresse und Datum des eigenen Zugriffs auf die Seite).
Dürfen Presseartikel auf der Webseite der Kita/Schule veröffentlicht werden?
JA, aber NUR wenn der Verlag, die Zeitung oder der Autor/die Autorin vorher um Erlaubnis gefragt wurde und einverstanden ist!
Dürfen von den Kindern produzierte Bilderbücher in der Kita/Schule vervielfältigt/verkauft werden?
JA. Bei eigenen Produktionen liegt das Urheberrecht bei den Kindern/den Produzentinnen bzw. Produzenten.
Dürfen in der Kita/Schule Radiosendungen angehört werden?
JA, aber wie in jedem Haushalt, jeder Firma und jeder Einrichtung müssen für die Nutzung von Fernsehen und Radio Gebühren gezahlt werden. Weitere Informationen unter: www.rundfunkbeitrag.de
Darf beim Kita-/Schulfest oder zu Beginn eines Elternabends Musik abgespielt werden?
JA, aber die Veranstaltung muss bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gemeldet werden. Wenn die Einrichtung eine Pauschalabgabe an die GEMA zahlt, was häufig über den Träger geschieht, sind damit alle Veranstaltungen abgegolten. Es lohnt sich also unbedingt, den jeweiligen Träger zu fragen, ob bereits an die GEMA bezahlt wird.
Dürfen aktuelle Lieblingshits zur Vertonung von Filmen oder zur Untermalung eines Hörspiels genutzt werden?
JA, aber NUR wenn man vorher bei der GEMA entsprechend nachgefragt hat. Denn bereits veröffentlichte Werke sind geistiges Eigentum der Person, die sie komponiert oder gedichtet hat. Sie dürfen nicht ungefragt genutzt werden.
Wird ein Film in Kooperation mit einem Offenen Kanal gedreht und dort auch ausgestrahlt, kümmert sich in der Regel der OK um die GEMA-Gebühr, die dort pauschal gezahlt wird. Das heißt, in diesem Fall kann beliebige Musik genutzt werden. Das Gleiche gilt für eine Aufführung in der eigenen Einrichtung, wenn diese pauschal an die GEMA abführt.
Soll der Film später auch an anderen Orten öffentlich gezeigt werden, muss diese Aufführung für jede Veranstaltung gesondert bei der GEMA angemeldet werden.
Deshalb die Musik lieber selbst machen! :-) Und zwar wirklich selbst und nicht ein aktuelles Lied 1:1 nachspielen! Oder auf Werke zurückgreifen, deren Komponisten länger als 70 Jahre tot sind. Dann sind die Urheberrechte erloschen.
Plattformen für freie Musik, Geräusche und Töne sind z.B.:
www.auditorix.de
www.audiyou.de
www.hoerspielbox.de
www.jamendo.com
Dürfen selbst aufgenommene Interviews/Hörbeiträge veröffentlicht bzw. vervielfältigt werden?
JA, aber NUR mit der Einverständniserklärung der Beteiligten.
Dürfen CDs (Musik/Hörspiele) kopiert werden?
NEIN, nur selbst gemachte Musik/eigene Produktionen dürfen vervielfältigt werden – vorausgesetzt alle Beteiligten sind einverstanden.
Dürfen Noten/Liedtexte kopiert werden?
Grundsätzlich NEIN! Aber die staatlichen Schulen (auch die meisten Privatschulen) haben die Möglichkeit, in begrenztem Umfang analoge und digitale Kopien für den Schulunterricht anzufertigen. (vgl. www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/schulen) Ausführliche Informationen dazu unter: www.schulbuchkopie.de
Für Kindergärten besteht die Möglichkeit, Lizenzverträge abzuschließen, die das Fotokopieren von Noten ermöglichen (vgl. www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/kindergaerten)
Dürfen in der Kita/Schule TV-Sendungen angesehen werden?
JA, aber wie in jedem Haushalt, jeder Firma und jeder Einrichtung müssen für die Nutzung von Fernsehen und Radio Gebühren gezahlt werden. Weitere Informationen unter: www.rundfunkbeitrag.de
Dürfen in der Kita/Schule TV-Mitschnitte/gekaufte Trägermedien (Blu-Ray/DVD/CD) vorgeführt werden?
Es kommt darauf an, ob es sich um eine öffentliche Vorführung (z.B. vor mehreren Klassen, einer Stufe oder bei einer Schulveranstaltung) oder um eine nicht-öffentliche Vorführung (innerhalb einer Klasse/eines Kurses) handelt.
Eine nicht-öffentliche Filmvorführung ist ohne Rechteerwerb zulässig. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem gezeigten Film um legal erworbenes Privateigentum einer Lehrkraft oder eines Schülers/einer Schülerin der jeweiligen Klasse bzw. des jeweiligen Kurses handelt. Dies gilt nicht für TV-Mitschnitte (aufgezeichnete Sendungen aus dem TV). Das Zeigen von TV-Sendungen im Unterricht ist nur gestattet, wenn es sich um Tagesaktuelles handelt oder direkt aus dem Internet (z.B. über eine Mediathek) gezeigt wird.
Eine öffentliche Filmvorführung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Berechtigten (Rechteinhabers) zulässig. Bei Bildstellen und Medienzentren können Filme mit einer entsprechenden Lizenz ausgeliehen werden. Falls der gewünschte Film dort nicht vorhanden sein sollte, kann man bei der Firma MPLC (Motion Picture Licensing Cooperation www.mplc-film.de) eine Single-Event-Lizenz oder eine Schirmlizenz (für ein ganzes Jahr) erwerben.
Im Übrigen können sich Schulen in den Medienzentren der Kreise und des Landes Filme unentgeltlich ausleihen, die mit den erforderlichen Lizenzen für eine öffentliche Wiedergabe ausgestattet sind.
Dürfen selbst gedrehte Filme veröffentlicht werden?
JA, aber NUR mit der Einverständniserklärung der Gefilmten/Interviewten/Beteiligten.
Dürfen Trägermedien (z.B. Bluray/DVD/CD) mit aufgespielter Software kopiert werden?
Es kommt auf die Kopie-Bedingungen an, die für das jeweilige Computerprogramm, die Software und Computerspiele gelten. Im Internet gibt es aber auch Software, die kostenlos heruntergeladen und genutzt werden darf, die so genannte Freeware. Aber auch dort sind die Bedingungen zu beachten unter denen die „Freeware“ genutzt werden darf.
Darf eine Sicherheitskopie von einer Software-CD erstellt werden?
JA, aber hier lohnt es sich, vorher im jeweiligen Softwarevertrag nachzuschauen. Oft ist es erlaubt, eine Sicherheitskopie zu machen, sofern man im Besitz des Originals ist – und bleibt.